1. Versuchung kommt auf leisen Sohlen


    Datum: 20.11.2016, Kategorien: BDSM,

    beinhalteten, dass der Körper der Sklavin Besitz des Herrn sei und diese ihre Gedanken, Träume und Wünsche mit dem Herrn zu teilen hätte. Besitz heiße, der Meister habe zu jeder Zeit das Recht, die Sklavin zu benutzen, zu demütigen und zu quälen, wobei durch ihn Tabus der Sklavin unbedingt zu achten und zu vermeiden sei, dass sie bleibende Schäden am Körper davon trage. Der Herr billigte dem Ehemann zu, seiner Ehefrau beizuwohnen, wann immer er dies wolle. Auch sei die Sklavin verpflichtet, ihre hausfraulichen Pflichten ihrem Ehemann gegenüber zu erfüllen. Die Sklavin unterwerfe sich ihrem Herrn auch insoweit, als dieser das Recht hat, sie entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte, Männer und Frauen, zu verleihen, wobei sich diese Fremdbenutzung nur auf geschlechtlichen Verkehr beschränkt. Laut Vertrag verpflichtet sich die Sklavin zu penibler Reinlichkeit, die das tägliche Duschen, den täglichen Wechsel der Unterwäsche und die Reinigung des Darmes beinhaltet, es sei denn der Herr ordne anderes an. Dies beinhalte auch, dass der Körper der Sklavin bis auf das Haupthaar absolut haarlos sei. Das Haupthaar habe so lang zu werden, dass es bei aufgerichtetem Körper und Kopf die Brustwarzen bedeckt. Die ersten drei Monate des Dienens werden als Probezeit betrachtet, nach deren Ablauf die Sklavin die endgültige Besiegelung ihrer Übereignung an den Herrn mit Unterschrift anerkennt. Ist dies erfolgt, kann das Sklavenverhältnis nur noch durch den Herrn gelöst werden, außer der Herr ...
    beachtet Tabus und körperliche Unversehrtheit der Sklavin nicht. In diesem Fall ist sie berechtigt, den Herrn ohne Frist zu verlassen. Die Sklavin hat weiter das Recht, im Falle nicht erträglicher Schmerzen ein „Safetywort" zu rufen, das den Meister in seinem Tun augenblicklich stoppt. Sie ist jedoch verpflichtet, sobald der Schmerz nachgelassen hat, den Herrn zu bitten, fortzufahren. Gebote, die das Sklavenverhältnis ausgestalten, hat die Sklavin in Demut entgegenzunehmen und zu beachten. Die Sklavin hat ein Handy zu haben, damit der Herr mit ihr über SMS kommunizieren kann. Als Nachsatz des Vertrages wurde darauf hingewiesen, dass die Sklavin das Anlageblatt, in dem sie ihre Tabus einzeln listet und das Maydaywort benennt, sorgfältig auszufüllen hat. Gundula saß vor dem Anlageblatt und grübelte, was ihre Tabus sind, da sie sich darüber noch nie Gedanken machen musste. In ihr war ein großes Fragezeichen, da sie in ihrer unschuldigen Unwissenheit nicht den geringsten Schimmer hatte, zu welcher Behandlung und Benutzung ein Herr fähig sei. Um sich dieser Frage zu nähern, begann sie im Internet zu surfen und fiel dabei von einem Entsetzen in das Andere. Es war eine völlig neue Welt, die sich vor ihr auf tat und sie musste sich eingestehen, dass sie Manches unglaublich erregte. Am frühen Morgen, als ihr fast die Augen vor Müdigkeit zufielen, stand unter Tabus zu lesen: „Kein Sex mit Kindern oder Tieren, Es darf bei mir kein Blut fließen, keine bleibenden Verzierungen meines Körpers, ...
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