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Mann und Weib im Neolithikum
Datum: 02.06.2018, Kategorien: BDSM,
zwischengeschlechtlichen Bindung existierten nicht. Bei Konflikten bezüglich der Nutzung einer Stute entschied der Häuptling, der zugleich der Priester war. Er hatte natürlich auch den Vorrang beim Gebrauch der Sklavinnen, und sein größtes Vorrecht, aber auch seine sakrale Pflicht, war die öffentliche Ausübung des jus primae noctis, also die Defloration der geschlechtsreifen Steinzeitweiber. Mädchen, die schon vor ihrer Öffnung durch den Häuptling heimlich Geschlechtsverkehr ausübten, wurden auf das Härteste bestraft. Sexuelle Heimlichkeit galt als Verhöhnung der Götter. Deshalb bestraften die neolithischen Stämme jedweden heimlichen GV, aber auch heimlich vollzogene Masturbationen. Homoerotik war verboten. Bei den Frauen konnte sie nicht geduldet werden, weil sie die Stuten von ihrer doppelten Aufgabe ablenkte, die Güterproduktion der Steinzeitstämme zu organisieren und den Männern als Lustobjekte zu dienen. Allerdings hatten die Männer auf diesem Gebiet das Recht, die Präsentation lesbischer Lustschauen von den Säuen zu fordern. Bei den Männern betrachtete man Homoerotik als asozial, weil die Stuten dabei ungenutzt blieben und sich aus der Gemeinschaft ausgeschlossen fühlen würden. Ein Mangel an Benutzung würde bei den ansonsten glücklichen Kühen zur Unzufriedenheit führen und damit zur Gefahr des Unfriedens innerhalb der Gemeinschaft. Wer heute bezweifelt, dass damals die weiblichen Objekte glücklich waren, ist in unseren eigenen feministisch deformierten Denkstrukturen ...