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Mann und Weib im Neolithikum
Datum: 02.06.2018, Kategorien: BDSM,
von unzulässigen masturbatorischen Aktivitäten wurden die fast ganzjährig nackt auf Heubetten schlafenden Stutentiere auch nachts ständig überwacht, um jegliche sexuelle Aktivitäten in dieser Zeit zu unterdrücken. An bestimmten Festtagen, einmal in jedem Quartal, wurde ihnen jedoch größere Freiheiten zugestanden. Dann durften sie sich tagsüber wie auch in der Nacht befriedigen, ohne eine Genehmigung einholen zu müssen, und zwar bis zu einer halben Stunde lang und bis zu vier Mal während des 24-stündigen Festes. Allerdings mussten sie ihre Aktionen gegenüber dem Aufsichtspersonal ankündigen, damit dieses auch an solchen Tagen eine Überschreitung der Zeit und der Fallzahl verhindern konnte. Außerdem mussten die Aufseher die einzelnen Selbstbefriedigungsakte durch jeweils einen Biss mit langer Kennzeichnungswirkung in die Brüste bzw. die Hinterbacken dokumentieren. Die darauf folgenden Schreie der Masturbationskandidatinnen waren wie üblich zu modulieren, um alle Interessierten über das bevorstehende Ereignis zu informieren und dadurch eine öffentliche Beschau zu ermöglichen. Unberührt von der strengen Regulierung eigensexueller Aktivitäten der Stuten blieb natürlich deren Verpflichtung, jederzeit auf Verlangen eines männlichen (erwachsenen) Stammesmitgliedes eine Schaumasturbation zu vollziehen. Das Nichteintreten einer sexuellen Erregung (anhand des Scheidensekrets überprüft) wurde dabei als ein strafbewehrtes Vergehen geahndet, ebenso das Nichterreichen eines Orgasmus. Bei ...