1. Mann und Weib im Neolithikum


    Datum: 02.06.2018, Kategorien: BDSM,

    die Verantwortlichen durch einen kräftigen Biss zu erzeugen hatten. Für das dadurch generierte Schmerzgeheul war eine ganz bestimmte Tonlage vorgeschrieben; dadurch wurde die Dorfgemeinschaft über den bevorstehenden Masturbationsvorgang informiert und eine möglichst zahlreiche Zuschauerzahl kündete von einem breiten öffentliches Interesse an der Selbstbefriedigungsperformance der Masturbierenden. In der Wahl ihrer Methoden und der zu stimulierenden erogenen Zonen wurden den Masturbinen übrigens gewöhnlich die volle Freiheit gelassen; lediglich der Schlauchtanz war nur bei kultischen Anlässen erlaubt. Beschränkt war allerdings der zulässige Zeitaufwand, weil natürlich die Produktionsleistung, und damit die Versorgung der Dorfgemeinschaft, nicht unter derartigen eigennützigen Verrichtungen leiden durfte. Nach etwa einer Viertelstunde musste die Selbstbefriedigung auch dann abgebrochen werden, wenn das Objekt bis dahin noch keinen Orgasmus erreicht hatte. Damit sie nicht ständig an ihre unerfülltes Orgasmusverlangen denken mussten, und dabei u. U. Ausschussware produzierten oder die Arbeitsnorm nicht erfüllten, bekamen diese Unbefriedigten vor ihrer Rückkehr an die Arbeit fünf starke Stockhieben auf die Genitalzone, die ihr Lustverlangen löschten. In jedem Falle aber mussten die Frauen anschließend ihr Arbeitspensum erfüllen, sofern sie nicht schon vorgearbeitet hatten. Was die dem Befriedigungsbegehren vorausgehende Erregungserzeugung betrifft, waren lediglich mentale Mittel ...
    gestattet. Berührungen ihrer eigenen Genitalregion waren den Frauen ausschließlich zu Reinigungszwecken nach Toilettengängen gestattet. Man kann sich denken, wie die Weiber dabei zu tricksen versuchten, und z. B. beim Waschen der Vulva heimlich einen Finger krümmten, um mit diesem unauffällig ihre Kitzler zu stimulieren. Aber die Aufseher waren bestens geschult und nur solche Eigenaktivitäten der Objekte wurden häufig entdeckt. Mit die meisten Bestrafungen waren darauf zurück zu führen und recht oft kamen die Sklavinnen mit gekrümmten Körpern von ihren Toilettengängen zurück, wenn ihnen das Aufsichtspersonal bis zu fünf harte Stockschläge auf ihre Genitalregion geknallt hatte. Darüber hinaus gehende Schlagzahlen auf dieses Körperteil mussten vom Ältestenrat verhängt werden; das kam manchmal vor, wenn etwa die Selbststimulation einer Sau nicht sofort bemerkt und diese, dadurch unvorsichtig geworden, zu einer hemmungslosen Selbstbefriedigung überging. Dann wurden auch schon mal bis zu zwanzig Hiebe zwischen die Beine verhängt, oder sogar die häufig mehrfach wiederholte Brennesselfolter. Die war bei den Strafobjekten ganz besonders gefürchtet, weil die Nesseln nicht nur äußerlich angewendet wurden, sondern nach dem Zurückziehen der Schamlippen auch auf die empfindliche Schleimhaut der Vulva und auf die Klitoris. (Nesselstrafen wegen ungebührlicher Reden wurden dagegen vorwiegend im Gesicht der Korrektionsbedürftigen vollzogen: auf den Lippen, der Zunge und im Mund.) Zur Prävention ...
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