1. Strafe 04: Straflager


    Datum: 23.08.2018, Kategorien: BDSM,

    14:00 Uhr stand er vor der Gerichtsschranke und erwartete die Verkündung seines Strafmaßes. Der Richter sprach und Mr. Yip übersetzte: „Der Verurteilte Ralf D. wird zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zu zwölf Hieben mit dem Rohrstock verurteilt." Er wurde kreidebleich. Der Richter fuhr fort: „Die Berufungsverhandlung ist auf heute Nachmittag, 16:30 Uhr angesetzt." So schnell sein Prozess auch über die Bühne ging, so enervierend war doch das ausufernde Prozedere mit Verkündung des Urteils, Warten, Verkündung des Strafmaßes, Warten, Berufungsverhandlung - und dann...? Die bittere Wahrheit rückte für ihn allmählich näher. Er konnte zwar hoffen, dass sein Strafmaß in der Berufungsverhandlung vielleicht sogar noch einmal deutlich vermindert würde, doch musste er definitiv damit rechnen, im Gefängnis zu landen und wahrscheinlich auch geprügelt zu werden. Die Richterin eröffnete die Berufungsverhandlung mit zehn Minuten Verspätung. Von einer Verhandlung konnte allerdings nicht die Rede sein. Staatsanwältin und Verteidiger hatten wieder keinerlei Fragen. Er wurde gefragt, ob er seine Taten bereue, was er selbstverständlich bejahte. Wieder zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Mr. Yip flüsterte ihm in der kurzen Pause zu, dass sich Tina der Polizei gestellt und Steve dabei denunziert habe, dass der sich aber durch Flucht ins Ausland der Strafverfolgung entzogen habe. Das sei immerhin schon einmal von Vorteil, dass seine Nichtaussage für das Gericht jetzt nicht mehr ...
    relevant sei. Die Richterin verkündete das revidierte Strafmaß: „Sofern sich der Verurteilte Ralf D. einer freiwilligen Drogentherapie unterzieht, wird die Haftstrafe zur Hälfte auf Bewährung ausgesetzt. Die hälftig zu verbüßende Haftzeit wird in Form von Lagerhaft vollstreckt. Die Prügelstrafe von zwölf Hieben mit dem schweren Gefängnis-Rohrstock wird umgewandelt in 24 Hiebe mit dem leichten Lager-Rohrstock. Die Vollstreckung der Haftstrafe erfolgt nach Beendigung der Drogenentzugstherapie. Diese ist unverzüglich anzutreten." Er war sich nicht sicher, ob er alles richtig verstanden hatte und ob er jetzt erleichtert oder erschüttert sein sollte. Seine wirren Gedanken wurden von der Frage der Richterin abgeschnitten, ob er das Strafmaß annehme. Er schaute sich fragend zu seinem Anwalt um. Der nickte. Er antwortete: „Ich nehme die Strafe an." Er erfuhr später, dass das Aushandeln der Straferleichterung die Botschaft eine ordentliche Summe Geld gekostet hatte. Der fünfstellige Betrag wurde schließlich von seinem Arbeitgeber übernommen. * Er wurde in das zentrale Eingangsgefängnis auf der Gefängnisinsel verbracht: Er saß mit zwei weiteren Mitgefangenen im vergitterten Laderaum eines Transporters, die Hände in Handschellen, die mit einem Karabinerhaken an einer Öse unterhalb des Sitzes zwischen ihren Beinen festgemacht waren. Nach dem Passieren einer Sicherheitsschleuse mit Leibesvisitation wurden sie auf ein kleines Gefängnisboot verladen. Auch dort wurden ihre Handschellen wieder an ...
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