1. Die Kirschen in Nachbars Garten


    Datum: 01.04.2018, Kategorien: BDSM, Fetisch, Hardcore,

    „Es ist ein erregendes Gefühl, sie in diesem hilflosen Zustand, bei dem sie zwar bei vollem Bewusstsein, jedoch handlungsunfähig sind, zu missbrauchen! Paralysiert, ohne Möglichkeit einer Gegenwehr verfolgen mich nur ihre ängstlichen Augen, das sind doch genau diese Highlights, die wir an ihnen so sehr lieben und die für ein wahres Männerleben unbedingt benötigt werden!“ Ja, solche perfiden Gelüste gibt es überall auf der Welt. Andersrum verstehe ich ihn ja auch, kann mich selbst noch an diese unseligen Zeiten erinnern, in denen mein höchstes Glücksgefühl darin bestanden hatte, den Faser gegen die Gitterstäbe zu drücken. Zuckende Frauenleiber, Wimmern, Schreien, dann diese ängstlichen Augen. Besonders ihre kirschroten Lippen. Waaas? Mist, da war ich momentan irgendwie abgelenkt! „Narkotika und lebensgefährliche Elektroschocks werden in Europa nicht mehr eingesetzt! Dafür sind Sie und auch wir rechtlich auf der sicheren Seite. Alle Mädchen in unserem Verleihprogramm haben zugestimmt, dass sie dieses Halsband bis zur Stufe fünf als Bestrafung freiwillig akzeptieren. Es mag sein, dass diese unfreiwillige Unterwerfung durch Zwang einen besonderen Reiz ausstrahlte. Durch diese Möglichkeit des Einsatzes von Betäubungsmitteln war selbstverständlich das Fluchtrisiko sehr gering, ebenso, dadurch selbst erwischt zu werden. Aber seien wir doch einmal ehrlich, in Ihrer Position sollten Sie überhaupt kein Risiko eingehen. Das haben wir mit diesen neuen Verträgen geschafft. Das Gute daran ...
    ist, die Mädchen haben ihre devoten und masochistischen Eigenschaften ausführlich bestätigt und eventuellen Bestrafungsaktionen rechtlich bindend zugestimmt. Hiermit möchte ich mit Ihnen einmal den Paragraf 9 unserer Verträge mit den Mädchen durchgehen: § 9.1: Vorwort: Mit diesem Vertrag versichert die Arbeitnehmerin ausdrücklich, eine devote und masochistische Person zu sein. Insbesondere wünscht die Arbeitnehmerin, dass der Arbeitgeber diese Neigungen hinreichend durch ihre Unterwerfung, Demütigungen und Bestrafung unterstützt. § 9.2: Die freiwillige Zustimmung der Arbeitnehmerin in diese Maßnahmen wird dadurch verdeutlicht, dass sie jederzeit mit dem Safeword „Gangnamstyle“ eine Beendigung aller Prozeduren und den Austritt aus ihrem Vertrag erreichen kann.‘ §9.3. Es ist der Arbeitnehmerin bewusst, dass die einmalige Anwendung des Safewords ein sofortiges Vertragsende ohne Anspruch auf weitere Entlohnung zur Folge hat. Die zum regulären Vertragsende vereinbarte Vergütung entfällt ersatzlos. § 9.4: Zur Steigerung des Lustempfindens der Arbeitnehmerin wird es von ihr ausdrücklich gewünscht, mit den Elektroschocks des Halsbandes sowie mit diversen geeigneten Instrumenten wie Stock, Peitsche oder Paddle oder mit der flachen Hand bestraft zu werden, um dadurch Schmerzen empfinden zu dürfen. § 9.5: Die Dauer und die Stärke der Schmerzen liegen dabei in Ermessen des Arbeitgebers. Letzteres ist ausdrücklich von der Arbeitnehmerin gewünscht, um eine Steigerung des Lustgewinns durch ...
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