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Sklavenvertrag (unausgefüllt)
Datum: 12.02.2018, Kategorien: BDSM, Tabu,
Sklavenvertrag Gegenstand des Vertrages ist es, die Sklavin …………………………………… zum willigen und stets einsatzbereiten Eigentum des Herrn zu machen. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass dieser Vertrag freiwillig eingegangen wird. Ohne Druck und Zwang! Somit wird die Sub/Sklavin zum alleinigen Eigentum des oben genannten Herrn. Die Sklavin überantwortet dem Herrn die Kontrolle über ihren ganzen Körper, ein-geschlossen sind Mund, Titten, Arsch und Fotze und alles andere, das der Herr benutzen kann wann und wo Er das möchte und wann Ihm der Sinn danach steht. Die Sklavin erbittet untertänigst, zur totalen Lustsklavin erzogen, ausgebildet und benutzt zu werden. Sie werde seinen Willen und Wünsche erfüllen und sollte sie versagen, so erbittet sie eine strenge Bestrafung! Der Herr kann die unterzeichnende Sklavin für Verfehlungen nach seinem Ermessen bestrafen, oder zu seinem Lustgewinn züchtigen. Die Sklavin hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben. Die Sklavin bietet ihrem Herrn Fotze, Arsch und Mund zur freien Benutzung, sie sind sein, solange Er ihrer nicht überdrüssig wird. Ab diesem Zeitpunkt ist ihr Körper nicht mehr ihrer! Er gehört dem Herrn, um damit zu tun, was immer Ihm beliebt. Wann immer Er will, steht Ihm ihr Körper dafür zur freien Verfügung. Die Sklavin verspricht ihrem Herrn, ihm als vollkommene Sklavin und Dienerin zu gehorchen. Die Sklavin wird sich vollkommen dem Verlangen und Wünschen ihres Herrn unterordnen. Dieses bringt die Sklavin ...