1. Sklavenvertrag (unausgefüllt)


    Datum: 12.02.2018, Kategorien: BDSM, Tabu,

    Sklavenvertrag Gegenstand des Vertrages ist es, die Sklavin …………………………………… zum willigen und stets einsatzbereiten Eigentum des Herrn zu machen. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass dieser Vertrag freiwillig eingegangen wird. Ohne Druck und Zwang! Somit wird die Sub/Sklavin zum alleinigen Eigentum des oben genannten Herrn. Die Sklavin überantwortet dem Herrn die Kontrolle über ihren ganzen Körper, ein-geschlossen sind Mund, Titten, Arsch und Fotze und alles andere, das der Herr benutzen kann wann und wo Er das möchte und wann Ihm der Sinn danach steht. Die Sklavin erbittet untertänigst, zur totalen Lustsklavin erzogen, ausgebildet und benutzt zu werden. Sie werde seinen Willen und Wünsche erfüllen und sollte sie versagen, so erbittet sie eine strenge Bestrafung! Der Herr kann die unterzeichnende Sklavin für Verfehlungen nach seinem Ermessen bestrafen, oder zu seinem Lustgewinn züchtigen. Die Sklavin hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben. Die Sklavin bietet ihrem Herrn Fotze, Arsch und Mund zur freien Benutzung, sie sind sein, solange Er ihrer nicht überdrüssig wird. Ab diesem Zeitpunkt ist ihr Körper nicht mehr ihrer! Er gehört dem Herrn, um damit zu tun, was immer Ihm beliebt. Wann immer Er will, steht Ihm ihr Körper dafür zur freien Verfügung. Die Sklavin verspricht ihrem Herrn, ihm als vollkommene Sklavin und Dienerin zu gehorchen. Die Sklavin wird sich vollkommen dem Verlangen und Wünschen ihres Herrn unterordnen. Dieses bringt die Sklavin ...
    hiermit zu Attest, im Bewußtsein, daß sie einer weiteren Aus-bildung bedarf. Sie wird ihr Bestes geben, um Seinen Wünschen zu entsprechen. Sie bittet um Bestrafung im Falle ihres Versagens. Um zu überprüfen, daß die Sklavin das Beste gebe, bittet sie, daß alles was im Rahmen ihrer Erziehung passiert, auch mittels Fotos dokumentiert werden kann. Ihr ist bewußt, daß alle diese Beläge, nur zum reinen persönlichen Gebrauch ihres Herrn genutzt wird und nicht öffentlich gemacht werden. Die Sklavin wird den Herrn ehren, Ihm gehorchen und dienen. Sie übergibt Ihrem Herrn alle Rechte an ihrem Körper, ihrem Geist und ihrer Zeit, solange dieser Vertrag gilt. Ausgenommen sind nur der berufliche Zeitrahmen auf dem der Herr keinen Ein-fluss nehmen wird! Ansonsten wird sie immer Abruf bereit sein, wenn der Herr Lust nach ihr hat! Die Sklavin gelobt Ihrem Herrn in jeder Hinsicht vollständigen Gehorsam. Der Herr hat das Recht jeder Zeit Auskunft über den körperlichen und seelischen Zustand der Sklavin zu verlangen. Die Sklavin wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, die neben diesem Vertrag schriftlich oder mündlich aufgestellt werden. Sie ist sich bewusst, dass jeder Regelver-stoß bestraft wird. Die Sklavin wird sich mit allen Kräften bemühen, ihrem Herrn perfekt zu dienen, ge-horsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die ihr Herr von ihr erwartet. Der Herr garantiert der Sklavin, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die bleibende Schäden an Körper und Geist der ...
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