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Sandra A. und die neue Art PayTV
Datum: 22.10.2017, Kategorien: Berühmtheiten,
entstehen. An anderer Stelle stand: der Auftragnehmerin ist bekannt, dass sie im Rahmen der Spielshows vereinzelt den Gewinnern von Ratespielen gehorchen muss. Diese dürfen die Auftragnehmerin anweisen sexuelle Handlungen an sich oder anderen im Studio anwesenden Personen auch unter Zuhilfenahme von im Studio vorhandenen Geräten vorzunehmen. Sie wird diesen Anweisungen ohne jede Einschränkung Folge leisten. Und weiter unten: die Auftragnehmerin sichert zu, dass sie das Studio stets in einem hygienisch und kosmetisch einwandfreien Zustand betreten wird. Dazu gehört insbesondere die Entfernung sämtlicher Körperbeharrung unterhalb der Augen. Insbesondere hat die Auftragnehmerin sicherzustellen, dass ihr Darm so weit als möglich vor Beginn der Aufzeichnung entleert ist. In diesem Zusammenhang gestattet die Auftragnehmerin das zeitweise Anbringen beliebiger Piercings. Der Auftraggeber verzichtet dabei explizit auf die Anbringung solcher metallischer Gegenstände im Gesicht und am Hals der Auftragnehmerin. Diese stimmt im Umkehrschluss zu, dass die Anbringung insbesondere an Brüsten und Brustwarzen sowie im Intimbereich an Klitoris, Schamlippen oder Damm vollzogen werden darf. Unter „Lizenzrechte“ ist vermerkt: das Recht auf Ausstrahlung, Kopie, Verkauf oder sonstige Verwertung des aufgezeichneten Materials steht ausschließlich und vollumfänglich dem Sender zu. Bei etwaigen Verkaufsvorgängen hat die Auftragnehmerin ein Vorkaufsrecht. Sofern sie den Preisvorstellungen des ...