1. Sandra A. und die neue Art PayTV


    Datum: 22.10.2017, Kategorien: Berühmtheiten,

    festgehalten würde, dass das gesendete Material nur in Südamerika ausgestrahlt oder verkauft werden dürfe. Richtig! Sie war doch ein cleveres Mädchen. Selbstbewusst sagte sie: "Okay, ich mach’s!" "Mit einer so schnellen Zusage hätte ich gar nicht gerechnet." Sandra grinste triumphierend. "Dann hole ich mal unseren Standard-Vertragsentwurf", sagte die Chefin, wendete sich ihrem Schreibtisch zu und kehrte kurz darauf mit einem 10 oder 12 Seiten starken Dokument zurück. "Also, du kennst das ja alles schon. Das übliche Blabla. Auf der letzten Seite unten rechts bitte unterschreiben." Sandra blätterte irritiert das umfangreiche Papier durch. Mittlerweile war es 3:00 Uhr morgens und sie konnte kaum noch die Augen offen halten. Als sie mit einem verstohlenen Seitenblick bemerkte, wie ihre Chefin ungeduldig auf die Armbanduhr schaute, fasste sie sich ein Herz, blätterte auf die letzte Seite und unterschrieb. "Bitte auch dein Kurzzeichen auf jeder Seite unten rechts." Das wusste sie schon. Bei nicht gehefteten oder gesiegelten Verträgen markierte man halt auf jeder Seite kurz, dass man sie gelesen hatte. "Ich habe jetzt nur die eine Version zur Hand. Du kriegst bei nächster Gelegenheit eine Kopie von mir. Und... ach ja!" Sie reichte ihr eine Visitenkarte mit einer ihr unbekannten Studioadresse. „Du hast ja morgen hier frei. Komm also Bitte um 16:00 Uhr zu dieser Adresse. Dann machen wir ein paar Probeaufnahmen." Sandra, die nur noch ein wenig verschlafen nickte, wendete sich zur Tür ...
    und verabschiedete sich ohne Händeschütteln in den verspäteten Feierabend. Die Geschäftsführerin räkelte sich zufrieden auf ihre Couch. "Das wird das Geschäft meines Lebens! Die Kleine ahnt ja noch nicht einmal, was da auf sie zukommt." Und sie lässt den Blick versonnen über einige Paragraphen des Vertrages schweifen: §5: Die Auftragnehmerin ist sich darüber im klaren, dass im Rahmen der Produktion sexuelle Handlungen von ihr und an ihr zu vollziehen sind. Sie stimmt zu, dass - so weit biologisch möglich - Geschlechtsteile, Gliedmaßen oder beliebige Gegenstände in ihre Körperöffnungen eingeführt oder an ihrem Körper fixiert werden. Sie folgt hierbei ausschließlich den Anweisungen der Regie. Sie wird allen choreografischen Anweisungen Folge leisten, soweit dies anatomisch möglich ist. Soweit der Geschlechtsverkehr vollzogen werden wird, stimmt sie vorauseilend dem Verzicht auf Verhütungsmittel zu. Es steht der Auftragnehmerin frei mit geeigneten Medikamenten zu verhüten. Ansonsten erklärt sie sich bereit die Aufbringung oder das Einbringen männlicher Samenflüssigkeit auf oder in ihrem Körper überall, beliebig oft und in beliebigen Mengen zuzulassen. Der Auftragnehmerin ist bewusst und bekannt, dass verschiedene Vorführungen und Präsentationen mit körperlichen Schmerzen verbunden sein werden. Sie nimmt dies billigend zur Kenntnis. Der Auftraggeber verpflichtet sich unnötige Härten zu vermeiden und sicherzustellen, dass keine dauerhaften Verletzungen, Narben oder sonstige Schäden ...
«1234...10»