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Hals über Kopf zurück nach Seonbila
Datum: 13.09.2017, Kategorien: Sonstige,
passenden Partner, werden staatliche Besamungsanstalten eingerichtet. Die DNA-Paarungen werden dort im Computer anhand des Genetischenpools oder laut Warteliste ermittelt. Die Befruchtung findet durch vaginale Besamung statt. Künstliche Befruchtungen sind in Seonbila aus ethischen Gründen verboten. §3) Jeder Bürger hat das gleiche Recht auf Bildung und muss trotz Erfüllung Ihrer Pflichten die Realschulreife erlangen. Eine weiterführende Bildung steht jedem offen, darf jedoch die Zeugungs- und Empfängnispflicht nicht beeinträchtigen. Das gleiche gilt für längere Auslandsaufenthalte z.B. zum Zweck eines Auslandsstudium. Männer und Frauen sind vor dem Gesetz im Rahmen Ihrer vom Staat und der Gesellschaft zugewiesenen sozialen Rolle als Erzeuger und Gebärende gleich. §4) Der Ort der Zeugung ist frei wählbar. Die Geburt muss in Seonbila stattfinden. §5) Verhütung ist im Staat Seonbila verboten. Abtreibungen sind, außer aus medizinischer Notwendigkeit, ausgeschlossen. Alle Schwangerschaften müssen ausgetragen werden. §6) Eine Frau, die nachweislich keine Kinder bekommen kann oder ein Mann keine Kinder zeugen kann, wird von Ihrer Gebär- bzw. Zeugungspflicht befreit. Nachgewiesen werden müssen fest definierte gesundheitliche Risiken z.B. Erbkrankheiten. Hart, oder? Und dazu kommt eben der gesellschaftliche Druck besonders auf Familien wie unsere, die eben im öffentlichen Leben steht und somit auch Vorbild ist. Das bedeut diese gesetzte eben nicht nur so zu erfüllen, wie alle ...