-
Vorschlag Sklavinnenvertrag
Datum: 25.07.2017, Kategorien: BDSM, Fetisch,
Einfluss auf vorzunehmende Folterungen und hat sich diesen ohne Widerspruch und schuldhaftes Zögern zu stellen. Der Meister kann verlangen das die Folterungen selbst durchgeführt werden. In Einzelfällen kann die Fotze darum bitten das an Stelle des vorgesehenen Schmerztest eine andere - im Regelfall härtere Strafe - an ihr ausgeführt wird. ii) Die Fotze muss sich verbal erniedrigen lassen iii) Die Fotze gestattet ihrem Meister sie ohne Einschränkungen (1) Zu fesseln (2) Zu kneifen (3) Zu klemmen (4) Zu schlagen (5) Zu peitschen (6) Mit Wachs zu verbrennen (7) Mit Elektroschocks zu quälen iv) Die Fotze gestattet Ihrem Meister mit der gebotenen Vorsicht Ihre Fotze und Titten (1) Mit Nadeln zu durchbohren (2) Zu vernähen (3) Anzunageln (4) Aufzuspießen (5) Zu verbrennen v) Bei weitergehenden Folterungen bedarf es der vorherigen Zustimmung der Sklavin vi) Der Meister hat alle Erfahrung und Wissen darauf zu verwenden das keinerlei bleibende Schäden entstehen, bei ggf. dennoch auftretenden Problemen verzichtet die Fotze auf Schmerzensgeld bzw. weitergehende Forderungen h) Hausarbeit i) Die Hausarbeit obliegt der Fotze ii) Die Hausarbeit wird nackt ausgeführt i) Sex i) Die Fotze steht ihrem Meister mit all Ihren Löchern jederzeit zur Verfügung, hierzu gehört explizit auch Analverkehr ii) Die Fotze hat auf Befehl mit jeder Person, jedem Tier oder jedem Gegenstand Sex zu machen iii) Hat die Fotze Ihre Tage hat sie das Ihrem Meister vorab zu signalisieren, bei berechtigtem Interesse des Meisters kann dieser den Einsatz von Gebärmuttertampons oder aber die Verschiebung der Tage anordnen. iv) Die Verhütung beim Geschlechtsverkehr mit dem Meister obliegt der Sklavin, bei Fremdverkehr hat der Meister für Empfängnis- und Ansteckungsschutz zu sorgen.