1. Vorschlag Sklavinnenvertrag


    Datum: 25.07.2017, Kategorien: BDSM, Fetisch,

    Dieser Vertrag regelt Rechte und Pflichten des Meister XXX [Meister] zu seiner Sklavin XXX [Fotze]. Der Vertrag gilt solange bis eine der beiden Parteien seine Beendigung fordert. Der Vertrag kann nur in seiner Ganzheit und nicht nur in Teilen aufgehoben werden. Beide Parteien haben jede notwendige Sorgfalt anzuwenden, das das normale soziale Leben, (Familie, Beruf, Freunde) vom außergewöhnlichen Charakter dieser Vereinbarung nicht beeinflusst wird. 1) Pflichten des Meisters a) Der Meister hat dafür zu sorgen, das die Fotze keine bleibenden Schäden erleidet. b) Der Meister hat dafür zu sorgen, das die Fotze bei öffentlicher Zuschaustellung nicht erkannt werden kann. c) Im Sommer haben die Folterungen so zu erfolgen, das die ggf. bleibenden Spuren unter einem Badeanzug nicht sichtbar sind. 2) Pflichten der Fotze a) Generell i) Die Fotze gehört dem Meister, sie verzichtet auf Ihre Menschenrechte und nimmt hiermit den Status eines Nutztieres ein. ii) Die Fotze hat die Aufgabe Ihrem Meister das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten iii) Der Meister hat das Recht seine Rechte jederzeit auf jede andere Person zu übertragen iv) Die Fotze hat Ihrem Meister jederzeit zur Verfügung zu stehen, einzig berufliche und persönliche Verpflichtungen welche mindestens drei Tage vorher angekündigt waren sind erlaubt. Jeder Zeitraum der zur persönlichen Verfügung oder für Überstunden vom Meister genehmigt wird, muß anschließend durch Schmerz oder persönlichen Einsatz wieder zurückverdient ...
    werden. v) So lange die persönliche Unversehrtheit der Sklavin gesichert ist, darf der Meister seine Fotze als Nutte, SM Sklavin, Stripperin oder Ähnlichem vermieten. Die Einnahmen daraus stehen einzig und allein dem Meister zu. vi) Dieser Vertrag findet auch im Beisein nicht eingeweihter Dritter Anwendung, d.h. die demütige Haltung, und das Bedienen des Meisters sind beizubehalten soweit es die Umgebung zulässt. Ob die Befolgung dieses Absatzes ausreichend erfolgt ist legt einzig und allein der Meister oder seine Stellvertreter fest. vii) Die Fotze ist verpflichtet sich dem Meister und seinen Gästen stets so attraktiv wie möglich zu präsentieren. viii) Die Fotze hat sich freiwillig selbst oder von fremder Hand Folterungen zu unterziehen um Ihre Demut und Zuneigung täglich neu zu beweisen ix) Die Fotze räumt ihrem Meister das Recht ein jederzeit Bilder und Videoaufnahmen von Ihr zur persönlichen Verwendung zu machen. Die Aufnahmen dürfen keinen dritten zugänglich gemacht werden, und müssen bei Beendigung dieses Vertrages vollständig an die Fotze ausgehändigt werden. b) Körper i) Die Fotze hat sich täglich unterhalb des Nackens kpl. zu enthaaren ii) Die Fotze hat ihren Körper fit zu halten, der Meister kann fordern das diese nur in seinem Beisein, nur bestimmte, oder gar keine Nahrungsmittel zu sich nimmt. iii) Die Fotze hat zweimal jährlich selbst eine Reise in den Süden zu finanzieren und dafür zu sorgen das Sie jederzeit nahtlos braun ist. Sollten längere Zeiten zwischen den ...
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