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Vorschlag Sklavinnenvertrag
Datum: 25.07.2017, Kategorien: BDSM, Fetisch,
Dieser Vertrag regelt Rechte und Pflichten des Meister XXX [Meister] zu seiner Sklavin XXX [Fotze]. Der Vertrag gilt solange bis eine der beiden Parteien seine Beendigung fordert. Der Vertrag kann nur in seiner Ganzheit und nicht nur in Teilen aufgehoben werden. Beide Parteien haben jede notwendige Sorgfalt anzuwenden, das das normale soziale Leben, (Familie, Beruf, Freunde) vom außergewöhnlichen Charakter dieser Vereinbarung nicht beeinflusst wird. 1) Pflichten des Meisters a) Der Meister hat dafür zu sorgen, das die Fotze keine bleibenden Schäden erleidet. b) Der Meister hat dafür zu sorgen, das die Fotze bei öffentlicher Zuschaustellung nicht erkannt werden kann. c) Im Sommer haben die Folterungen so zu erfolgen, das die ggf. bleibenden Spuren unter einem Badeanzug nicht sichtbar sind. 2) Pflichten der Fotze a) Generell i) Die Fotze gehört dem Meister, sie verzichtet auf Ihre Menschenrechte und nimmt hiermit den Status eines Nutztieres ein. ii) Die Fotze hat die Aufgabe Ihrem Meister das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten iii) Der Meister hat das Recht seine Rechte jederzeit auf jede andere Person zu übertragen iv) Die Fotze hat Ihrem Meister jederzeit zur Verfügung zu stehen, einzig berufliche und persönliche Verpflichtungen welche mindestens drei Tage vorher angekündigt waren sind erlaubt. Jeder Zeitraum der zur persönlichen Verfügung oder für Überstunden vom Meister genehmigt wird, muß anschließend durch Schmerz oder persönlichen Einsatz wieder zurückverdient ...