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Vorschlag Sklavinnenvertrag
Datum: 25.07.2017, Kategorien: BDSM, Fetisch,
Urlauben liegen ist Sie verpflichtet eine ansehnliche Körperfarbe durch Solarienbesuche aufrecht zu erhalten. iv) Auf Wunsch des Meisters hat die Fotze sich in Nase, Bauchnabel, Titten und Fotze beringen zu lassen. Art, Anzahl, Position und Dicke der Ringe obliegen einzig dem Meister. Ringe welche an exponierter Körperstelle (Nase, Bauchnabel) angebracht werden, müssen entfernbar sein v) Die Fotze stimmt ausdrücklich zu, das der Meister seinen Besitz im Bereich der Bikinizone dauerhaft markiert (Tätowierung, Branding). Die Art und Form der Markierung wird ausschließlich vom Meister festgelegt vi) Ausfluss ist eine strafbare, absichtliche Handlung vii) Die Verwendung von Binden oder Slipeinlagen ist verboten. viii) Die Fotze erklärt sich bereit auf unbestimmte Zeit Keuschheitsgürtel, Fotzenstopfen, Katheder, Brustpanzer und ähnliches zu tragen. c) Sprache i) Im Beisein Ihres Meisters oder anderer Eingeweihter ist der Name der Sklavin „Fotze“ ii) Die Fotze darf nur Reden wenn Sie angesprochen wurde. iii) Widerspruch ist nicht erlaubt iv) Die Fotze hat Ihre Verfehlungen von sich aus unaufgefordert anzugeben und um Bestrafung zu bitten. v) Die Wortwahl hat so zu erfolgen das der Status der Fotze jederzeit erkennbar ist. vi) Das Wort „Nein“ gehört nicht zum Wortschatz der Fotze d) Öffentlichkeit i) Die Fotze darf am täglichem Leben in normaler Kleidung teilnehmen ii) Solange die Gefahr der Entdeckung kalkulierbar ist, darf der Meister unter der normalen Kleidung Quälereien ...