1. Vorschlag Sklavinnenvertrag


    Datum: 25.07.2017, Kategorien: BDSM, Fetisch,

    Urlauben liegen ist Sie verpflichtet eine ansehnliche Körperfarbe durch Solarienbesuche aufrecht zu erhalten. iv) Auf Wunsch des Meisters hat die Fotze sich in Nase, Bauchnabel, Titten und Fotze beringen zu lassen. Art, Anzahl, Position und Dicke der Ringe obliegen einzig dem Meister. Ringe welche an exponierter Körperstelle (Nase, Bauchnabel) angebracht werden, müssen entfernbar sein v) Die Fotze stimmt ausdrücklich zu, das der Meister seinen Besitz im Bereich der Bikinizone dauerhaft markiert (Tätowierung, Branding). Die Art und Form der Markierung wird ausschließlich vom Meister festgelegt vi) Ausfluss ist eine strafbare, absichtliche Handlung vii) Die Verwendung von Binden oder Slipeinlagen ist verboten. viii) Die Fotze erklärt sich bereit auf unbestimmte Zeit Keuschheitsgürtel, Fotzenstopfen, Katheder, Brustpanzer und ähnliches zu tragen. c) Sprache i) Im Beisein Ihres Meisters oder anderer Eingeweihter ist der Name der Sklavin „Fotze“ ii) Die Fotze darf nur Reden wenn Sie angesprochen wurde. iii) Widerspruch ist nicht erlaubt iv) Die Fotze hat Ihre Verfehlungen von sich aus unaufgefordert anzugeben und um Bestrafung zu bitten. v) Die Wortwahl hat so zu erfolgen das der Status der Fotze jederzeit erkennbar ist. vi) Das Wort „Nein“ gehört nicht zum Wortschatz der Fotze d) Öffentlichkeit i) Die Fotze darf am täglichem Leben in normaler Kleidung teilnehmen ii) Solange die Gefahr der Entdeckung kalkulierbar ist, darf der Meister unter der normalen Kleidung Quälereien ...
    anordnen/anbringen. iii) Sofern es die Umgebung zulässt hat die Fotze ihren Körper zum Ansehen, Begrapschen und Quälen zu präsentieren e) Kleidung i) In jedem Falle ist auf erotische Kleidung zu achten. ii) Die Fotze hat sämtliche „Normale“ Unterwäsche zu entsorgen. iii) Erlaubte Unterwäsche ist: (1) In der Öffentlichkeit: (a) String (Schwarz, falls möglich Lack, Leder oder Latex, ansonsten mind. eine Nr. zu eng, besonders klein, stramm, durchsichtig etc.) (b) Büstenhebe (Schwarz, falls möglich Lack, Leder oder Latex) (c) Die Fotze hat mit Ihrer Kleidung zu gewährleisten das der Meister jederzeit leichten Zugang zu ihrer blanken Fotze und den nackten Titten hat. (2) Privat: (a) Nacktheit ist zu vermeiden (b) Die Wäsche muß aus Lack, Leder oder Latex sein, bzw. den sozialen Status ausreichend widerspiegeln. (c) Es darf niemals gleiche Kleidung an zwei aufeinander folgenden Tagen getragen werden (d) An Armen, Beinen und Hals müssen jederzeit Möglichkeiten zur bequemen Fixierung vorgesehen sein. iv) Strumpfhosen sind verboten. f) Verhalten i) Das Verhalten der Fotze hat jederzeit demütig zu sein ii) Die Fotze lernt die Sklavinnenüblichen Haltungen, und nimmt diese auf Zuruf ein. iii) Die Fotze hat Ihren Körper auf Aufforderung jedem zu zeigen iv) Die Fotze hat Ihrem Meister zur Begrüßung das Gemächt zu küssen v) Die Fotze dient Ihrem Meister nachts als Toilette. g) Folterungen i) Folterungen werden vom Meister oder seinen Gästen nach eigenem Ermessen festgelegt. Die Fotze hat keinen ...