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Susannes Studium Teil 04
Datum: 14.03.2017, Kategorien: BDSM,
uns endlich hin." Mit mutigem Schritt setzte ich mich in Bewegung und sah, wie Judith mich verwundert ob meiner resoluten Reaktion anstarrte. "Gut, dann seid bereit." Bernhard führte uns zurück an die Rezeption, wo er mit der Dame einiges besprach. Dann überreichte sie jedem von uns ein Blatt Papier und einen Kugelschreiber, und sagte: "Gut durchlesen. Wenn ihr einverstanden seid, unten links Datum und Name und unten rechts unterschreiben." Wir lasen uns die Regeln durch: 1.Der ‚Schwarze Salon' darf nur von Mitgliedern des ‚Schwarzen Klubs' und Gästen (auch Probemitglieder genannt) betreten werden, die ihre Bereitschaft zur Anerkennung dieser Regeln durch Angabe des Namens und ihrer Unterschrift dokumentiert haben. 2.Mitglieder können nur Personen werden, die durch den Klub in einer Vollversammlung aufgenommen wurden. Ein Antrag auf Aufnahme kann frühestens nach dem fünften Besuch als Gast gestellt werden. 3.Alle Personen, die sich im ‚Schwarzen Salon' aufhalten, haben auf körperliche Unversehrtheit der anderen Personen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sorge zu tragen. 4.Im Klubraum dürfen keinerlei Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen vorgenommen werden, es sei denn, sie werden von allen Beteiligten ausdrücklich gewünscht. 5.Alle Personen mit Gaststatus haben die Anweisungen, die sie von Mitgliedern des ‚Schwarzen Klubs' erhalten, widerspruchslos und unverzüglich auszuführen. Nichtbefolgung wird in der Regel mit Verweis aus dem Klubraum und Ausschluss bestraft. Jedes Probemitglied ...