1. Der Arbeitsvertrag meiner Mutter


    Datum: 01.03.2017, Kategorien: Fetisch,

    Arbeitnehmerin ist verpflichtet, ihre ganze Arbeitskraft im Interesse des Arbeitgebers einzusetzen und im Falle der Erforderlichkeit über die betriebliche Arbeitszeit hinaus Wochenend- und Nachtarbeit zu leisten, was besonders bei Außendiensteinsätzen erforderlich sein kann. § 3 Vergütung 1. Die Arbeitnehmerin erhält für ihre Tätigkeit ein monatliches Bruttogehalt von 7000 Euro, welches jeweils am Monatsende zur Zahlung fällig ist. 2. Mit der Vergütung gemäß vorstehendem Abs. 1 sind 10 Überstunden pro Woche abgegolten. § 4 Sonderzahlungen Etwaige Sonderzahlungen in Form von Prämien für besondere Dienstleistungen außer den in § 1 aufgeführten Aufgaben erfolgen freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft. § 5 Verschwiegenheitspflicht Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, über alle ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Arbeitgeber zugänglich werdenden Informationen über geschäftliche und betriebliche Verhältnisse und Angelegenheiten des Arbeitgebers, insbesondere Umsatzzahlen, Kalkulationsgrundlagen und Kundenbeziehungen gegenüber jedermann Stillschweigen zu bewahren. $ 6 Nebentätigkeiten Die Übernahme jeglicher auf Erwerb gerichteter Nebentätigkeit durch die Arbeitnehmerin bedarf der schriftlichen Einwilligung des Arbeitgebers. § 7 Urlaub Die Arbeitnehmerin erhält den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Arbeitswoche). § 8 Arbeitsverhinderung Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, den Arbeitgeber im Fall einer ...
    Dienstverhinderung infolge von Krankheit unverzüglich vor Arbeitsbeginn telefonisch zu informieren. Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, dem Arbeitgeber auf Verlangen bereits ab dem 1. Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. § 9 Dauer/Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Kündigungsfristen/Probezeit Während der Laufzeit des Vertrages gelten die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit gelten für beide Seiten nicht die gesetzlichen Kündigungsfristen, sondern nur der Arbeitgeber hat das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitnehmerin ist nur in Ausnahmefällen möglich und zieht Vertragsstrafen nach sich. § 10 Vertragsstrafe im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrages 1. Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von sechs Bruttomonatsgehalten zu bezahlen, wenn sie die Stelle nicht antritt bzw. das Arbeitsverhältnis vor der geplanten Arbeitsaufnahme kündigt. 2. Des weiteren hat die Arbeitnehmerin eine Vertragsstrafe von 100.000 Euro zu bezahlen, wenn sie den Vertrag vorzeitig auflösen möchte. § 11 Sonstige Vereinbarungen Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, immer für den Arbeitgeber und dessen Kunden und Geschäftspartner optisch aufreizend gekleidet, geschminkt und frisiert zu sein. Sie hat den Wünschen der überwiegend männlichen Kundschaft uneingeschränkt Folge zu leisten und willigt freiwillig darin ein, GV ...
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