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Sklavenvertrag bereit für die Herrin
Datum: 30.12.2016, Kategorien: BDSM, Fetisch, Tabu,
Geltungsdauer des Sklavenvertrages 1 Der Sklavenvertrag kann während seiner Laufzeit vom Sklaven grundsätzlich nicht gelöst werden, ausser es liegen schwerwiegende Umstände vor. 2 Die Herrin kann den Sklavenvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen lösen. Der Sklave hat alle Punkte des Sklavenvertrages (inklusive Anhang A) verstanden und ist sich der Tragweite und Auswirkungen seiner Entscheidung in ein Sklavenverhältnis überzugehen voll bewusst und tut dies aus freien Willens. Der Sklave wurde in keiner Weise zur Unterschrift des Sklavenvertrages gezwungen, weder von der Herrin, noch von Dritten. Der Sklave ist im Besitz seiner vollen geistigen Fähigkeiten. Ort, Datum: _____________________ Unterschrift der Herrin: Herrin: _____________________ Unterschrift des Sklaven ____________________ Anlage A Regeln des Sklaven A Die Stellung meiner Meister! 1 Ich diene und gehorche meiner Herrin! 2 Ich ehre meine Herrin als Person, ehre Ihre Gedanken und Ihren Körper! 3 Ich anerkenne ohne Zweifel die Macht, die meine Herrin über mich hat. 4 Mein alleiniges Ziel ist es, meiner Herrin ein vollkommener Sklave zu sein. Alle meine Handlungen und Gedanken ordne ich diesem Ziel unter. 5 Ich vertraue meiner Herrin! Sie weiss, was für mich am besten ist. Sie entscheidet für und über mich und wacht über mein Wohlergehen. 6 Ich verhalte mich so, dass meine Herrin zu keiner Zeit die Kontrolle verliert. 7 Ich bin ein Objekt meiner Herrin. Mein Körper und mein Geist sind das Eigentum meiner ...