1. Sklavenvertrag bereit für die Herrin


    Datum: 30.12.2016, Kategorien: BDSM, Fetisch, Tabu,

    Sklavenvertrag Zwischen XXX und dem Sklaven Toyboy4you. Sklave: Toyboy4you Name: Vorname: Geburtsdatum: Telefonnummer: Herrin: Name: Ort: wird folgender Sklavenvertrag abgeschlossen: Allgemeines I Der Vertrag dient zur eindeutigen widerspruchsfreien Regelung einer Lebensbeziehung zwischen der Herrin und dem Sklaven. Diese Beziehung bedeutet für den Sklaven eine reale sexuelle Dienerschaft. II Der Vertrag wird bis zum XXXXX geschlossen und kann vom Sklaven nur bei außergewöhnlichen Umständen mit Einverständnis der Herrin während dieser Zeit gelöst werden (siehe §4). Ein zeitlich befristeter Sklavenvertrag entspricht einer Probezeit. Sollte der Sklave nicht spätestens drei Wochen vor Ablauf der Probezeit sich über das Vertragsende äußern, so verlängert sich der Sklavenvertrag um weitere zwei Jahre. Nach Ablauf von insgesamt vier Jahren, wird der Vertrag unbefristet verlängert. Dienstbarkeiten I Die Herrin verpflichtet sich zur Obhutnahme des Sklaven. Der Sklave geht in das Eigentum der Herrin über, die alle Lebensbereiche des Sklaven zukünftig bestimmt. Die Herrin erlanget den vollkommenen Besitz über den Körper und den Willen des Sklaven. Die Herrin kann den Sklaven anderen Herrinnen oder Gruppen zur Verfügung stellen oder verleihen oder zusätzliche Herrinnen zur Abrichtung des Sklaven heranziehen. II Die Sklavenregeln sind als Anlage A diesem Sklavenvertrag beigefügt und sind ordentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Die Sklavenregeln sind nur vom Sklaven zu unterschrieben ...
    und sind für ihn absolut bindend und verpflichtend. §1 Übergang in das Sklavenverhältnis 1 Der Sklave gibt seiner Herrin die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung, Kontrolle über alle Lebensbereiche des Sklaven, absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände des Sklaven. 2 Der Sklave sieht den einzigen weiteren Sinn seines Lebens, alleine dem Wohl und den Wünschen seiner Herrin zu dienen, ihr bedingungslos zu gehorchen und alle Befehle und Aufträge der Herrin zu ihrer vollen Zufriedenheit widerspruchslos und sofort zu erledigen. 3 Für die Dauer des Vertrages verliert der Sklave jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung - alleine der Wille der Herrin ist für den Sklaven von Bedeutung. §2 Haltung und Gebrauch des Sklaven 1 Der Sklave ist beliebig durch die Herrin zu gebrauchen, zu nutzen und zu benutzen, abzurichten und abzustrafen. 2 Der Sklave kann von der Herrin nach freiem Ermessen harter Folter aller Art unterzogen in jeder Art eingesperrt, gefesselt und fixiert, in Ketten gelegt usw. werden. Die Dauer und Intensität einer solchen Maßnahme wird einzig von der Herrin bestimmt, die Maßnahme bedarf keines besonderen Grunds. 3 Die Herrin wird jedoch immer die Gesundheit des Sklaven in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden. Die Herrin wird immer über die Gesundheit des Sklaven wachen und ggf. sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der Sklave hat die Herrin bei den ...
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