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Ein Verhältnis am Rand des Terroristenprozesses
Datum: 29.08.2018, Kategorien: Verführung,
der CIA geliefert und von Interpol noch etwas erweitert worden war. Wahrlich kein Ruhmesblatt für die Schweizer Ermittlungsbehörden. In der nächsten halben Stunde hielten die Verteidiger ihre Replik zur Replik der Staatsanwältin, um etwa halb vier erhielten die Angeklagten das letzte Wort. Sie zeigten sich müde, eine gute Viertelstunde später war dieser Prozess abgesehen vom Urteil nur noch Geschichte. Die Berichterstatter hatten sich schnell verstreut. Ich bezog diesmal Andy in meinen Schlussbericht mit ein, indem ich ihn als Kollegen aus dem Polit- und Rechtsbereich zu Wort kommen liess. Sein erstes öffentliches Auftreten war mir wichtig. Er vertrat die Meinung, dass die Urteile viel milder als gefordert ausfallen könnten, für den Haupttäter im Rollstuhl möglicherweise gar unter 5 Jahren und für den zweiten Angeklagten noch tiefer, weil es der Staatsanwältin nicht gelungen sei, ihn zum zweiten Haupttäter zu machen. Er selbst sehe als zweiten Haupttäter eher den dritten Angeklagten, aber das sei schwierig zu beurteilen. Der Hassprediger könnte sogar freigesprochen werden. Mir war nicht wohl bei diesen Worten, solche Kommentare gibt man bei einem derart schwierigen Prozess einfach nicht ab, das grenzte schon an Wahrsagerei. Doch der Chefredaktor war begeistert "Kein Problem, alles in der Möglichkeitsform formuliert und realistisch. Ich denke ähnlich, sollte er recht haben, gilt er schnell als Guru". Danach begannen für uns die gemeinsamen Ferien, in denen ich Andy noch ...