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Selbsterhaltung (Kapitel 5) – Svenja Kawalski
Datum: 03.04.2018, Kategorien: Hardcore,
ein Mann eine Frau nicht zu Sex zwingen und umgekehrt auch nicht“. „Wie sollte es umgekehrt gehen?“, wollte Felix wissen und konnte sich nicht vorstellen, wie eine Frau ihn überwältigen wollte und erst recht eine Erktion erlangen. „Erstens kann eine Frau einen Mann eventuell erpressen und so zum Geschlechtsverkehr bringen. Das ist juristisch gesehen auch eine Vergewaltigung. Es hat aber auch schon Fälle vor Gericht gegeben, bei denen sich eine Gruppe von Frauen zusammengetan, einen Mann überwätigt und gefesselt haben“. „Und wie haben sie es geschafft, dass er einen Steifen bekommt?“, wollte Felix wissen und konnte sich nicht vorstellen, wie das gehen soll, wenn man Angst hat oder nur genervt ist.“Die Frauen hatten Zeit. Sie haben sich ihm läufig und nackt in allen möglichen Posen präsentiert, und außerdem haben sie sein Geschlecht ununterbrochen stimmuliert. Dann hat es irdendwann funktioniert und sie haben sich abwechselnd auf ihm penetriert und verhindert, dass er kommt“. „Das ist echt verhandelt worden?“. „Ja, sogar in dieser Stadt“. Felix konnte es kaum glauben und fing an, Frauen in einem anderen Licht zu betrachten. Das hätte er sich nicht vorstellen können. „Und wie ist es beim Termin mit der Frau, wenn sie „Nein“ sagt?“, wollte es noch wissen. „Ist der Termin amtlich festgelegt und Mann und Frau treffen sich, muss der Akt durchgeführt werden, wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen“. „Die Frau kann den Mann wohl nicht alleine ohne Hilfe zwingen. Aber wie ist ... es, wenn sie dann nicht will und der Mann nimmt sie gegen ihren willen?“. „Beim amtlichen Termin wäre es juristisch keine Vergewaltigung, wenn er sie einfach nimmt. Wie will man das auch nachweisen, wenn sie nicht schwere Mishandlungen am Körper hat. Sein Sperma in der Vagina wäre kein Beweis, da es Zweck des Treffens war. Wenn der Mann ohne körperliche Schäden die Frau zum Geschlechtsverkehr beim offiziellen Termin zwingt, ist es juristisch keine Vergewaltigung sondern ein gesetzlicher Vollzug, den die Frau durchzuführen hat. Das gilt, wie gesagt auch für den Mann“. „Und wie will die Frau das durchsetzen?“. „Mit Gewalt wohl nicht, aber sie kann ihn verklagen, wenn er sich ohne schwerwiegende Gründe geweigert hat. Probieren muss er es. Wenn er keine Erektion oder Orgasmus bekommt, kann sie auf Nachtermine bestehen, bis er sie besamt hat. Weigert er sich, kann sie ihn verklagen“. „Auf was kann sie ihn verklagen?“. „Auf Vollzug oder auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld für seelische Schmerzen, falls er sich vor Gericht weigert. Das Gericht kann im Streitfall eine Polizistin als Zeugin für den Akt bestellen, falls es wiederholt zu Problemen kommt. Und wenn er seine Pflicht nicht erfüllt, hat sie Anrecht auf einen anderen Besamer“. Das hatte Felix noch nicht gewust. „Aber das brauchen wir nicht“, stellte er fest. „Wir werden es ganz harmonisch und zu unserer beider Zufriedenheit lösen“. „Ganz sicher“, gab sie zur Antwort. „und was meinst Du, sollen wir beginnen?“. „Ja, lass uns ...