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Selbsterhaltung (Kapitel 5) – Svenja Kawalski
Datum: 03.04.2018, Kategorien: Hardcore,
und wir unterhalten uns bis tief in die Nacht.“ „Und schlaft ihr auch miteinander“, hakte sie neugierig nach. „Doris ist von berufswegen für meine Spermaproduktion verantwortlich. Es wäre unprofessionell, wenn sie das unterläuft“. „Ihr schlaft nie mit einander?“, fragte sie ungläubig. „Doch das kommt vor, sogar offiziell“. „Offiziell?“. „Ja, offiziell. Doris darf die sexuellen Qualitäten unserer Mitarbeiter prüfen, oder die Samengewinnung übernehmen, wenn jemand zu krank ist, um seinen Besamerpflichten nachzukommen, zum Beispiel bei Arm- oder Beinbruch. Vielleicht prüft sie bei mir öfters als nötig. Aber alles Sperma wird aufgefangen und für die Besamung ohne Koitus verwendet“. „Ah ha, und wie oft prüft sie Dich?“. „Wird das ein Kreuzverhör?“. „Nein, ich bin bloß neugierig“. „Das merkt man. So ungefähr alle 3 Monate“. „So selten, das ist nicht oft“. „Das ist schon relativ oft. Manchmal dürfen das auch meine anderen Angestelltinnen übernehmen. Aber jetzt zurück zu den gesetzlichen Pflichten. Welche gesetzlichen Ansprüche hast Du heute an mich?“ „Paragraph 5 Familienrecht sagt aus, dass der Besamer der ovolierenden Frau seinen Samen in die Vagina durch Penetration zu injezieren hat. Weitere Unterpragraphen verflichten ihn, ihre Vagina so zu stimmulieren, dass sie feucht und für den Akt erregt wird“. „Hat er sie auch zu lecken?“. „Dazu ist er nicht verpflichtet. Nach dem Gesetz könnte er sie auch mit den Fingern stimmulieren“. „Und umgekehrt?“. „Umgekehrt auch nicht. ... Allerdings hat sie nach dem Paragraph die Pflicht, ihre weiblichen Reize einzusetzen, dass er eine Errektion bekommt und sich so lange zur Verfügung zu stellen, bis er in sie ejakuliert hat. Einzige Ausnahme ist, wenn sie dabei verletzt wird. Dann darf der Akt abgebrochen werden“. „Verletzt werden? Wie soll das gehen? So brutal ist doch niemand“. „Was nicht heißt, dass es nicht vorkommt. Paragraph 10 regelt, dass Gewalt beim Sex nur mit beidseitiger Zustimmung ausgeübt werden darf und sofort einzustellen ist, wenn einer der Partner das unmisverständlich das fordert. Aber das ist mit Verletzung nicht gemeint. Ein Verletzung liegt schon vor, wenn zum Beispiel sie durch die Penetration wund geworden ist“. „Ach so, ich dachte schon. Gibt es sonst noch Pflichten?“, wollte er wissen, obwohl er in den Schulungen des Ministeriums einiges gehört hatte. Von einer Juristin es erklärt zu bekommen, war doch etwas anderes. „Sie hat ihm ungehinderten Zugang zu ihrer Vagina zu gewähren. Sie darf nicht nörgeln oder abtörnde Bemerkungen von sich geben, die ihm den Orgasmus erschweren. Sie muss auf Verlangen sich vollkommen nackt präsentieren und ihm jede Ansicht auf ihren Körper gewähren“. „Das ist recht naheliegend. Sonst kann er sie nicht besamen“, bestätigte Felix aus seiner Erfahrung. „Darf ein Paar nicht bekleidet sein“, wollte er wissen. „Natürlich ist das erlaubt, wenn die Besamung dabei durchgeführt wird. Das Gesetz regeln nur die Ansprüche, nicht die Ausführung. Wenn beide im Einverständnis ...