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Im BDSM-Kerker
Datum: 24.01.2018, Kategorien: BDSM,
„Ein Jahr Haftstrafe ohne Bewährung. Zudem beinhaltet die Haftstrafe Dienste aller Art gegenüber dem Aufseher und vom Aufseher benannten Dritten sowie in der Haftanstalt selbst. Weitere Ausführungen sind der Anstaltsordnung sowie einer noch zu unterzeichnenden Zusatzvereinbarung zu besonderen Inhalten der Haft zu entnehmen. Die Haftstrafe ist zum 01..... anzutreten." So stelle ich es mir fast täglich vor. Nunmehr 38 Jahre alt, BDSM-erfahren, BI und in einer Vanilla - Beziehung lebend. Eine „Haftanstalt" habe ich schon kennen gelernt. Leider sind die Rahmenumstände nicht so einfach, aber der Traum ist stetig wiederkehrend.... : Zwei Wochen vor Haftantritt Meine Wohnung ist für ein Jahr untervermietet, das Private ist geregelt . Ich verbringe die letzen Wochen mit gutem Essen und Trinken, viel Sport, den eine bestmögliche Konstitution ist unbedingt erforderlich und führe die letzen Voranweisungen durch: Ich rasiere mich bis auf die Kopfhaut am ganzen Körper, schlafe nur noch nackt und in Ketten und trage jede Nacht Klammern an den Brustwarzen, einen Plug und Mundknebel. Die beiden letzten Tage vor Abreise trinke ich NS und Wasser aus einem Napf. Zu Essen gibt es wechselnd zermatschte Kartoffeln mit Gemüseresten und zerquetschten Bananen oder trockenes Hundefutter. Ich rauche immer noch. Um das Rauchen zu reduzieren, habe ich den Befehl erhalten, mir die Asche ab sofort in den Mund zu aschen. Die Ankunft Vor der Abreise hat mir der Sir befohlen, bei der Fahrt halterlose ...