1. Silikone Strafe


    Datum: 10.10.2017, Kategorien: BDSM, Fetisch,

    Es hatte damit zu tun, daß das Gesetz des Landes vorsah, daß Sex vor der Ehe verboten war. Und mit der Tatsache, daß in Zeiten von sprunghaftem Anstieg der Häufigkeit von Geschlechtskrankheiten sich die Justiz plötzlich entschlossen hatte, dem Gesetz Geltung zu verschaffen, nachdem es die letzten 60 oder mehr Jahre nur ein Stück Papier gewesen war. Das Land war immer ein wenig langsamer darin gewesen, sich den Umständen einer verändernden Welt anzupassen, und die Strafverfolgungsbehörde machten da keine Ausnahme. Er war einer der ersten, die nach dem Politikwechsel geschnappt und verurteilt wurde. Er war dumm genug gewesen, in einem öffentlichen Park mit einer Frau Sex zu haben. Er wurde festgenommen und von einer Jury aus 12 ehrenwerten Bürgern verurteilt, die alle, so war er sicher, nur durch einen Zufall nicht selber auf der Anklagebank saßen. Der Urteilsspruch lautete &#034schuldig im Sinne der Anklage&#034. Er wurde zu der einzigen Strafe verurteilt, die das Gesetz vorsah, totaler Entmannung. Nach ein paar Wochen im Gefängnis, um ihn von einer Flucht ins Ausland abzuhalten, wurde seine Berufung im Hinblick auf den Tatbestand zurückgewiesen. Von Rechts wegen, so entschied jedoch das Berufungsgericht, daß die Entfernung von Penis und Hoden wegen der gesundheitlichen Risiken unverhältnismäßig wäre. Das Berufungsgericht entschied, daß er und alle zukünftig Verurteilten zwischen der vom Gesetz vorgesehenen Strafe und einer weniger gefährlichen Variante wählen dürften, ...
    solange letztere dem Zweck des Gesetzes diente, Verurteilte von Fortpflanzung und Geschlechtsverkehr abzuhalten. Das Gericht führte in seinem vielbeachteten Urteil weiter aus, daß nicht die sexuelle Erfüllung, sondern der bloße geschlechtliche Verkehr zu verhindern seien. Der Empfehlung einer Expertengruppe folgend erkannte das Gericht die Injektion von so viel Silikon in die Genitalien des Verurteilten für ausreichend, daß &#034die Penetration der Körperöffnungen Dritter dauerhaft und hinreichend&#034 verhindert würde. In der modernen Welt beinhalte dies oralen, analen und vaginalen Verkehr und sei nicht auf verschieden-geschlechtliche Situationen beschränkt. Zur Verhinderung auch künstlicher Fortpflanzung sei es notwendig, zusätzlich die Hoden zu entfernen. Nötigenfalls könne durch Hormongabe der entstehende Verlust ausgeglichen werden. So bekam er die Möglichkeit, im Gefängniskrankenhaus zwischen den beiden Varianten zu wählen. Der Arzt war so nett, ihm die Gefahren und Nebenwirkungen beider Methoden zu erklären. Aber, wie der Arzt richtig bemerkte, abschneiden könne man auch nach Injektion noch. Er sah keinen Ausweg und wählte die Injektion, obwohl sie seinen Aufenthalt im Gefängniskrankenhaus verlängern würde. Die Injektionen mußten in mehreren Schritten erfolgen, um der Haut die Dehnung zu ermöglichen und Nebenwirkungen zu reduzieren. Mit der ersten Injektion bekamt er 150 ml Silikon in den Hodensack und 100 ml in den Penis gespritzt. Weil er nicht beschnitten war, würde ...
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