1. Die Zollkontrolle


    Datum: 22.05.2017, Kategorien: Tabu, Voyeurismus / Exhibitionismus,

    –immer wenn er glaubt, sie bemerke es nicht- besonders gründlich mit bloßen Fingern abzutasten, ist seine Vorgehensweise für die Besitzerin des Koffers und damit Trägerin der Wäschestücke nur noch unglaublich erniedrigend. Doch es wird noch schlimmer; denn der Mann stößt bei seiner Suche gerade auf ein Höschen, welches eine besonders deutliche Verfärbung aufweist und ihm daher sofort ins Auge fällt. Der darin befindliche Fleck ist offensichtlich „frisch“, denn die Stelle dürfte –wie ich aufgrund der dunklen Farbe vermute- noch feucht sein, was bedeutet, dass das Teil vor kurzem und damit wohl von ihr getragen wurde. Das auch der Mann zu dieser Erkenntnis kommt, ist der Verursacherin natürlich auch klar; daher ist ihr dieser Fund ganz besonders peinlich und sie wird rot! Trotzdem muss sie mit Schamesröte im Gesicht hilflos zusehen, wie der Zöllner dieses Teil erstmals ganz offen in Augenschein nimmt. Obwohl dem Mann klar sein dürfte, was er damit anrichtet, macht er einfach weiter. Auch ein vorsichtiger Einwand ihrerseits, ob dies denn unbedingt nötig sei, wird von ihm einfach ignoriert. Stattdessen wird ihr Unbehagen nun sogar noch dadurch gesteigert, dass der Mann dieses Höschen so ungeschickt in die Höhe hält, dass dabei im Gegenlicht der gelbliche Fleck gut zu sehen ist und damit die Vermutung es könnte sich um Pippi handeln, sehr nahe liegt. Dies wird der Frau anscheinend nun wohl doch zu viel, denn sie nimmt all ihren Mut zusammen und fragt nochmals nach. Daraufhin ist ...
    der Zöllner endlich zu einer Auskunft bereit und erklärt nunmehr, dass der Zoll verpflichtet ist, gründlich zu überprüfen, ob eine Reisende im Ausland Waren oberhalb der Freigrenze eingekauft hat, was nicht erlaubt ist und dann eine Strafe nach sich zieht. Daher muss, sobald ein entsprechender Verdacht aufkommt -was bei ihm wahrscheinlich immer dann der Fall ist, wenn es sich um junge Frauen handelt, bei denen er sexy Unterwäsche vermutet- der Kofferinhalt genau durchsucht werden. Sobald der Beamte dabei –was natürlich jedes Mal der Fall sein dürfte, denn welche Frau führt bei einer Reise keine Unterwäsche mit- fündig wird, ist er verpflichtet, alle Infrage kommenden Teile auszusortieren. Anschließend ist hierfür eine Gesamtsumme zu ermitteln und mit der Freigrenze abzugleichen. Während der Beamte diese Erklärungen abgibt, hat er jedoch die ganze Zeit nicht mit seiner Kontrolle aufgehört und zwischenzeitlich auch den 2. Koffer durchsucht. Dieser enthält offensichtlich nur saubere Kleidung und diesmal auch tatsächlich neu gekaufte Dessous, dessen Entdeckung ihr offensichtlich nochmals peinlich ist. Warum, wird schnell klar, denn hierbei handelt es sich nicht nur um normale Unterwäsche sondern vielmehr um sogenannte Reizwäsche. Als der Mann sie hervorholt, kommt eine Einkaufstüte mit dem Label der exklusiven Wäschemarke „Passionata“ zum Vorschein; darin befinden sich eine Büstenhebe, ein Strapsgürtel sowie ein dazu passendes Höschen, ein Seiden-Unterhemd mit Spitzenbesatz aus ...
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