-
Eine Polizistin auf Kondomstreife
Datum: 27.09.2016, Kategorien: Sex Humor,
bekam das Wort. "Zunächst möchte ich festhalten, daß die Anträge der Staatsanwaltschaft grob unverhältnismäßig sind und ein Bordellbesuch ohne Kondom allenfalls ein Verwarnungsgeld rechtfertigt, nicht aber Haft und einen Durchsuchungsbeschluß. Die angebliche kriminalistische Erfahrung, die auf den Besitz von Kinderpornografie hindeuten soll, ist reine Spekulation und wird diesseitig bestritten. Außerdem hat mein Mandant sehr wohl ein Kondom getragen, dies ist ihm im Verlaufe des Verkehrs mit Polizeimeisterin Müller abgerutscht, weil er einen so kleinen Penis hat. Er hat also noch nicht einmal schuldhaft gehandelt und ich beantrage daher, die Anträge auf Untersuchungshaft und einen Durchsuchungsbeschluß abzuweisen". "Das ist eine billige Schutzbehauptung", fuhr der Staatsanwalt auf. "Das will ich sehen. Frau Polizeimeisterin Müller, walten Sie ihres Amtes!" Und so kam es, daß ich an einem Sonntagnachmittag unter Aufsicht des Richters, des Staatsanwaltes und des höchst amüsierten Verteidigers den Angeklagten, der einen vor Scham hochroten Kopf hatte, mit heruntergelassener Hose im Gerichtssaal ordentlich steif blasen mußte. Der Staatsanwalt reichte mir ein Lineal. "Den Penis bitte nach unten drücken, bis er in einem Winkel von neunzig Grad vom Körper absteht, dann an der Oberseite anlegen und ab Peniswurzel messen. An der Eichelspitze eine Strich machen, bitte", wies er mich an. Ich tat das Verlangte und der Angeklagte konnte einpacken. Der Staatsanwalt packte einen großen, ...